C) Beitrags- und Gebührenreglement

1. Zweck & Grundsätze

Art. 1 Zweck
Regelt Abteilungsbeiträge, Gebühren, Ermässigungen, Zahlungsfristen und Mahnwesen.

Art. 2 Grundsatz
Beiträge werden so festgelegt, dass Betrieb, Infrastruktur, Verbandsabgaben und Nachwuchsarbeit finanziert werden können.

2. Beitragssystem (Tarife)

Art. 3 Tarifliste (Anhang)

  1. Konkrete Beitragshöhen werden jährlich in einer Tarifliste (Anhang A) vom Vorstand vorgeschlagen und von der GV genehmigt.
  2. Die Tarifliste unterscheidet mindestens:
    1. Junior:innen / Mini (differenziert nach Alterskategorie)
    2. Aktive Damen und Herren
    3. Plausch
    4. Passive/Gönner
    5. Trainer:innen/Funktionär:innen (falls beitragsbefreit oder reduziert)

Art. 4 Zusätzliche Gebühren

  1. Lizenz-/Verbandsgebühren (Durchlauf)
  2. Trikot-/Materialdepot (optional)
  3. Turnier-/Campgebühren (separat ausgeschrieben)

3. Fakturierung & Zahlung

Art. 5 Rechnungsstellung

Erfolgt nach Aufnahme/Erfassung; Prozesse orientieren sich am Mitgliedschaftsablauf.

Art. 6 Zahlungsfrist

Zahlungsfrist: 20 Tage ab Rechnungsdatum.

Art. 7 Mahnwesen & Sperre

  1. 1. Mahnung / 2. Mahnung; Mahngebühren gemäss Tarifliste.
  2. Bei ausstehender Zahlung kann Trainings‑/Spielberechtigung eingeschränkt werden, insbesondere Lizenzierung.

4. Ermässigungen & Spezialfälle

Art. 8 KulturLegi

KulturLegi‑Rabatt gemäss Vereinskommunikation (derzeit 50% auf Mitgliederbeitrag).

Art. 9 Härtefälle / Sozialermässigung

Antrag an Finanzen/Präsidium; Entscheid dokumentiert; Diskretion.

Art. 10 Besondere Situationen

Der Vorstand kann für besondere Situationen abweichende Regelungen festlegen (Rahmen).

Art. 11 Mitglieder des Vorstands und Trainer:innen

Der Vorstand kann entscheiden diesen Personenkreis von der Beitragspflicht freizustellen.

5. Rückerstattungen

Art. 12 Grundsatz

Keine automatische Rückerstattung; Ausnahmen bei begründetem Austritt (z.B. Wegzug/Verletzung) nach Vorstandsbeschluss (pro rata möglich).

6. Genehmigung & Inkrafttreten

Art. 13

Erlass Vorstand; Genehmigung Stammverein; Inkrafttreten.