C) Beitrags- und Gebührenreglement
1. Zweck & Grundsätze
Art. 1 Zweck
Regelt Abteilungsbeiträge, Gebühren, Ermässigungen, Zahlungsfristen und Mahnwesen.
Art. 2 Grundsatz
Beiträge werden so festgelegt, dass Betrieb, Infrastruktur, Verbandsabgaben und Nachwuchsarbeit finanziert werden können.
2. Beitragssystem (Tarife)
Art. 3 Tarifliste (Anhang)
- Konkrete Beitragshöhen werden jährlich in einer Tarifliste (Anhang A) vom Vorstand vorgeschlagen und von der GV genehmigt.
- Die Tarifliste unterscheidet mindestens:
- Junior:innen / Mini (differenziert nach Alterskategorie)
- Aktive Damen und Herren
- Plausch
- Passive/Gönner
- Trainer:innen/Funktionär:innen (falls beitragsbefreit oder reduziert)
Art. 4 Zusätzliche Gebühren
- Lizenz-/Verbandsgebühren (Durchlauf)
- Trikot-/Materialdepot (optional)
- Turnier-/Campgebühren (separat ausgeschrieben)
3. Fakturierung & Zahlung
Art. 5 Rechnungsstellung
Erfolgt nach Aufnahme/Erfassung; Prozesse orientieren sich am Mitgliedschaftsablauf.
Art. 6 Zahlungsfrist
Zahlungsfrist: 20 Tage ab Rechnungsdatum.
Art. 7 Mahnwesen & Sperre
- 1. Mahnung / 2. Mahnung; Mahngebühren gemäss Tarifliste.
- Bei ausstehender Zahlung kann Trainings‑/Spielberechtigung eingeschränkt werden, insbesondere Lizenzierung.
4. Ermässigungen & Spezialfälle
Art. 8 KulturLegi
KulturLegi‑Rabatt gemäss Vereinskommunikation (derzeit 50% auf Mitgliederbeitrag).
Art. 9 Härtefälle / Sozialermässigung
Antrag an Finanzen/Präsidium; Entscheid dokumentiert; Diskretion.
Art. 10 Besondere Situationen
Der Vorstand kann für besondere Situationen abweichende Regelungen festlegen (Rahmen).
Art. 11 Mitglieder des Vorstands und Trainer:innen
Der Vorstand kann entscheiden diesen Personenkreis von der Beitragspflicht freizustellen.
5. Rückerstattungen
Art. 12 Grundsatz
Keine automatische Rückerstattung; Ausnahmen bei begründetem Austritt (z. B. Wegzug/Verletzung) nach Vorstandsbeschluss (pro rata möglich).
6. Genehmigung & Inkrafttreten
Art. 13
Erlass Vorstand; Genehmigung Stammverein; Inkrafttreten.