REGLEMENTE
A) Vereins- & Mitgliederreglement (Entwurf 2026)
1. Zweck & Geltungsbereich
Art. 1 Zweck
Dieses Reglement konkretisiert die Mitgliedschafts‑ und Vereinsprozesse des STV Luzern Basketball und ergänzt die Statuten.
Art. 2 Geltungsbereich
Es gilt für alle Mitglieder, Erziehungsberechtigte (bei Minderjährigen), Trainer:innen, Funktionär:innen und Hilfspersonen.
Art. 3 Vorrang
Bei Widerspruch gehen Statuten des Stammvereins und der Abteilung vor.
2. Mitgliedschaft (operativ)
Art. 4 Mitgliederkategorien (operativ)
1. Kategorien sind wie folgt definiert (Aktiv Damen und Herren, Jugend, Plausch, Passiv).
Art. 5 Aufnahmeprozess / Schnuppern
1. Schnuppertraining erfolgt nach Voranmeldung über die offiziellen Kanäle.
2. Es sind 2–3 Probetrainings möglich.
3. Danach entscheidet das Mitglied, ob es die Aufnahme beantragt. Das Aufnahmeprozedere kann nur über die Homepage erfolgen.
Art. 6 Aufnahmeentscheid
1. Die Aufnahme in die Abteilung erfolgt durch Vorstandsentscheid oder delegiert durch Trainerkoordination (gemäss interner Ressortaufteilung).
2. Minderjährige benötigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
Art. 7 Trainingsberechtigung / Versicherung
1. Trainingsbetrieb in Vereinsanlagen ist grundsätzlich nur für Vereinsmitglieder zulässig.
2. Probetrainings gemäss Art. 5 sind davon ausgenommen.
3. Ausnahmen (z. B. zusätzliche Probetrainings) bedürfen schriftlicher Genehmigung durch das Präsidium.
3. Beiträge, Rechnung, Zahlung (Rahmen)
Art. 8 Beitragspflicht
1. Jedes Mitglied ist beitragspflichtig gemäss Beitrags‑ und Gebührenreglement.
2. Beiträge umfassen ggf. Lizenz‑, Verbands‑ und Organisationskosten.
Art. 9 Fakturierung & Mahnwesen
1. Rechnungstellung nach Aufnahme und Erfassung im System; Zustellung gemäss Prozess (Post oder elektronisch).
2. Fristen, Mahngebühren und Sperrmechanismen sind im Beitragsreglement konkretisiert.
Art. 10 Ermässigungen / Sozialfälle
1. KulturLegi‑Ermässigung gemäss publizierter Regel (derzeit 50%).
2. Weitere Sozialermässigungen können auf Antrag bewilligt werden; Entscheid liegt beim Präsidium oder delegiert bei Finanzen.
3. Besondere Situationen (z. B. Geflüchtete) können abweichend geregelt werden
4. Lizenzen & Spielbetrieb (Mitgliedsrelevant)
Art. 11 Lizenz als Voraussetzung für Spielbetrieb
1. Ohne Mitgliedschaft keine Lizenz und keine Spielberechtigung.
2. Lizenzprozesse erfolgen gemäss dem auf der Website beschriebenen Ablauf.
3. Fristen/Einreichung liegen in der Verantwortung des Mitglieds und des Teams (Trainerkoordination).
5. Kommunikation & Daten
Art. 12 Verbindliche Kanäle
1. ClubDesk ist führendes System für Mitglieder‑/Team‑/Kalenderinformationen.
2. Kommunikationskanäle und Regeln werden im Kommunikations‑ & Datenschutzreglement konkretisiert.
6. Austritt, Rückerstattung, Ausschluss (operativ)
Art. 13 Austritt
1. Austritt kann nur schriftlich erfolgen; Beiträge des laufenden Vereinsjahrs bleiben geschuldet, soweit nicht anders geregelt.
2. Austrittsprozesse sind im Beitragsreglement konkretisiert.
Art. 14 Ausschluss / Disziplin
1. Disziplinarverfahren, Massnahmen und Rekurs gemäss Disziplinarordnung (separates Reglement).
7. Genehmigung & Inkrafttreten
Art. 15 Genehmigung
Dieses Reglement wird durch den Abteilungsvorstand erlassen.
Art. 16 Inkrafttreten
Inkrafttreten per Beschluss Vorstand; ersetzt frühere Mitgliederregelungen.
B) Spielbetriebs- & Offiziellen Reglement (2026)
1. Zweck & Geltungsbereich
Art. 1 Zweck
Regelt Organisation von Trainings, Teams, Spielbetrieb, Heimspielen sowie Offiziellenwesen.
Art. 2 Geltungsbereich
Gilt für alle Teams, Mitglieder, Trainer:innen, Teamverantwortliche und Funktionär:innen.
2. Organisation Teams & Rollen
Art. 3 Teamstruktur
- Der Verein führt Teams in Herren/Damen/Mixed, Nachwuchs und Plausch gemäss Vereinsangebot.
- Die jährliche Team‑Meldung an Verbände erfolgt durch die Ressortverantwortlichen (Sport/Spielbetrieb).
Art. 4 Trainerkoordination & Teamverantwortliche
- Jedes Team hat eine:n Headcoach und optional Assistenz.
- Pro Team ist eine Teamverantwortliche Person (Mannschaftsführer:in / Teammanager:in) zu bestimmen.
3. Trainingsbetrieb
Art. 5 Trainingszeiten & Hallenregeln
- Trainingszeiten gemäss publizierten Plänen/ClubDesk.
- Hallen‑ und Anlagenregeln sind einzuhalten; Trainer:innen sind verantwortlich für Ordnung/Sicherheit im Trainingsbetrieb.
Art. 6 Anwesenheit / Teilnahme
- Teams definieren Anwesenheitsregeln; bei Spielbetriebsteams sind Verfügbarkeiten rechtzeitig zu melden.
- J+S‑relevante Teams führen Anwesenheitskontrolle gemäss Vorgaben (AWK/Erfassung).
- Trainer:innen stellen sicher, dass die gebuchten Trainingszeiten jederzeit gut besucht sind und die Hallen ausgelastet sind
4. Mitgliedermanagement im Sportbetrieb
Art. 7 Trainingsberechtigung / Probetrainings
- Nur Mitglieder trainieren; Probetrainings sind begrenzt und geregelt.
- Trainer:innen stellen sicher, dass Interessierte nach Probetrainings formal aufgenommen werden.
5. Lizenzierung & Spielberechtigung
Art. 8 Lizenzierung
- Lizenzierung gemäss Website‑Prozess; zuständig ist das Ressort Lizenzierung.
- ür neue Lizenzen ist mit Vorlaufzeit zu rechnen; Teams handeln rechtzeitig.
- Ohne Lizenz keine Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb.
6. Heimspielorganisation (Ausrüstung, Ablauf)
Art. 9 Heimspielverantwortung
- Für jedes Heimspiel ist ein Heimspiel‑Lead (Team oder Funktion) verantwortlich.
- Aufbau/Material/Anzeigetafel/24‑Sekunden‑Anlage gemäss Standard‑Checkliste.
- Nach Spielende: digitale Spielunterlagen/Resultatmeldung gemäss Prozess.
Art. 10 Teamlisten & Datenpflege
- Teams führen aktuelle Teamlisten (Kontakt, Lizenznr., Notfallkontakt bei Minderjährigen).
- ClubDesk‑Daten sind aktuell zu halten.
7. Offiziellenwesen (Pflichten, Ausbildung, Einsatz)
Art. 11 Grundsatz
- Offiziellenwesen ist Vereinsaufgabe; jedes Team im Spielbetrieb trägt seinen Anteil.
- Einteilung und Plan sind im System publiziert. Jedes Team wird für Offizielleneinsätze eingeteilt.
Art. 12 Ausbildung / Mindeststandard
- Spieler:innen ab U14 sollen über Offiziellen‑Kompetenzen/OTR verfügen; Trainer:innen fördern Ausbildung.
- E‑Learning / Ausbildung gemäss anerkannten Plattformen/Verbandsangebot.
Art. 13 Einteilung / Fristen / Erscheinen
- Detail‑Einteilung (wer wann) erfolgt durch Teams/Trainer frühzeitig; Eintrag im System mindestens 4 Wochen vor Spiel.
- Offizielle erscheinen rechtzeitig (Richtwert 15–30 Min. vor Spielbeginn; höhere Ligen ggf. früher).
- Bei Verhinderung organisiert die eingeteilte Person selbständig geeigneten Ersatz; Team Trainer kontrolliert.
Art. 14 Nichterfüllung / Sanktionen
- Nichterfüllung wird erfasst; Massnahmen gemäss Disziplinarordnung (z. B. Verwarnung, Einsatzersatz, Kostenbeteiligung).
- Bei systematischen Ausfällen kann eine finanzielle Sanktion gemäss Beitrags‑/Spesenreglement angewendet werden.
8. Spielbetrieb
Art. 15 Grundsatz
- Die Trainer:innen sind für die Organisation der eigenen Mannschaft zu den Heim- und Auswärtsspielen verantwortlich
- Spielverlegungen aufgrund von Spielermangel oder anderen Mannschaftsinternen organisatorischen Gründen sind grundsätzlich zu vermeiden. Ausnahmen müssen vom Vorstand genehmigt werden
- Jede Veränderung des Spielplans muss zwingend über den Spielverantwortlichen koordiniert und kommuniziert werden. Trainer:innen sind nicht befugt eigenständig Spielveränderungen vorzunehmen.
Art. 16 Respektvoller Umgang
- Alle Mitglieder einer Mannschaft (die umfasst Trainer:innen und Spieler:innen aber auch begleitenden Eltern und Betreuer) haben sich jederzeit an die Charta zum respektvollen Umgang im Sport zu halten.
- Der Vorstand wünscht sich eine Kultur des Miteinanders und des gegenseitigen Respekts.
8. Genehmigung & Inkrafttreten
Art. 17 Genehmigung / Inkrafttreten
Erlass durch Vorstand; Inkrafttreten nach Beschluss.